Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI
Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger
Die Pflegekasse fordert einen Beratungsbesuch? Pflegeberatung Nipken unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige persönlich, verständlich und ohne unnötigen Aufwand. Der notwendige Nachweis wird erstellt und an die Pflegekasse übermittelt.
Kurzfristige Termine möglich in Mülheim an der Ruhr, Essen, Duisburg und Oberhausen.
Einfach erklärt
Was ist ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz, oft auch Beratungsbesuch genannt, ist ein regelmäßiger Termin für Menschen, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden.
Kein Kontrolltermin, sondern Unterstützung
Viele Familien bekommen ein Schreiben der Pflegekasse und sind erst einmal verunsichert. Der Beratungsbesuch ist aber kein Grund zur Sorge. Es geht darum, zu schauen, ob die Pflege zu Hause gut organisiert und sichergestellt ist.
Im Termin wird besprochen, wie die häusliche Pflege aktuell läuft, welche Fragen Angehörige haben und welche Unterstützung im Alltag helfen kann. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise zu Pflegehilfsmitteln, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Pflegekursen oder weiteren Beratungsangeboten.
Worum geht es wirklich?
Der Beratungseinsatz soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und pflegende Angehörige unterstützen. Es geht also nicht nur um ein Formular, sondern auch darum, Überlastung frühzeitig zu erkennen und passende Hilfen aufzuzeigen.
Gleichzeitig braucht die Pflegekasse den Nachweis, dass der Beratungsbesuch stattgefunden hat. Ohne diesen Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Pflegegeld & Pflegegrad
Wer braucht den Beratungsbesuch?
Verpflichtend ist der Beratungsbesuch vor allem für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden.
Pflicht bei Pflegegeld
Wer Pflegegeld erhält, organisiert die Pflege meist selbst — zum Beispiel mit Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen. Genau dafür ist der Beratungseinsatz gedacht.
Die Pflegekasse möchte regelmäßig wissen, dass die Versorgung zu Hause sichergestellt ist. Gleichzeitig sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Unterstützung bekommen, bevor Probleme im Alltag größer werden.
Freiwillig bei Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine halbjährliche Beratung. Diese ist freiwillig und kann sinnvoll sein, wenn Fragen zur Organisation der Pflege oder zu Entlastungsangeboten bestehen.
Auch Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten, können halbjährlich eine Beratung nutzen, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Wenn die Pflegekasse eine Frist gesetzt hat, sollte der Termin nicht aufgeschoben werden. Pflegeberatung Nipken bietet kurzfristige Termine an, wenn der Beratungsbesuch zeitnah benötigt wird.
Fristen & Häufigkeit
Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Die Pflicht hängt davon ab, ob Pflegegeld bezogen wird. Pflegegrad 2 bis 5 sind bei Pflegegeldbezug verpflichtend. Pflegegrad 1 ist freiwillig.
Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 besteht ein freiwilliger Anspruch auf eine Beratung. Eine Pflicht besteht in der Regel nicht, weil bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld nach §37 Abs. 1 SGB XI bezogen wird.
Pflegegrad 2 und 3
Wer Pflegegrad 2 oder 3 hat und Pflegegeld bezieht, muss den Beratungseinsatz regelmäßig nachweisen.
Pflegegrad 4 und 5
Auch bei Pflegegrad 4 und 5 ist der Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug verpflichtend. Zusätzlich kann die Beratung bei höherem Bedarf weiterhin vierteljährlich genutzt werden.
Videoberatung ist möglich
Die erste Beratung muss zu Hause stattfinden. Danach kann auf Wunsch grundsätzlich jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen, wenn die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist besonders praktisch, wenn die Situation stabil ist oder Angehörige zeitlich stark eingebunden sind.
Wird der Beratungseinsatz nicht rechtzeitig nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld entzogen werden. Deshalb lohnt es sich, den Termin frühzeitig zu vereinbaren.
So läuft es ab
Der Beratungsbesuch Schritt für Schritt
Der Ablauf ist bewusst einfach. Sie müssen keine langen Unterlagen vorbereiten und sich nicht selbst um die Übermittlung an die Pflegekasse kümmern.
Kontakt aufnehmen
Sie melden sich telefonisch, online, per E-Mail, WhatsApp oder Kontaktformular. Besonders bei Fristen ist eine schnelle Rückmeldung wichtig.
Termin vereinbaren
Es wird ein passender Termin abgestimmt. Kurzfristige Termine sind möglich, wenn der Beratungsbesuch zeitnah benötigt wird.
Beratung durchführen
Beim Termin geht es um die Pflegesituation zu Hause, offene Fragen, mögliche Hilfen und praktische Entlastung.
Nachweis übermitteln
Der notwendige Nachweis wird erstellt und an die Pflegekasse übermittelt. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Nachweis & Pflegekasse
Was passiert mit dem Nachweis?
Nach dem Beratungseinsatz wird bestätigt, dass der Beratungsbesuch stattgefunden hat. Dieser Nachweis ist für die Pflegekasse wichtig, damit das Pflegegeld weiter ohne Probleme gezahlt werden kann.
Pflegeberatung Nipken erstellt den Nachweis und übermittelt ihn an die Pflegekasse. Für Pflegebedürftige und Angehörige entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
Termin buchenPersönlich, verständlich, regional
Pflegeberatung in Mülheim an der Ruhr und Umgebung
Pflegeberatung Nipken unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige in Mülheim an der Ruhr, Essen, Duisburg und Oberhausen.
Häufige Fragen
Fragen zum Beratungseinsatz und Beratungsbesuch
Die wichtigsten Antworten kurz und verständlich zusammengefasst.
Was ist ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz ist ein Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden. Dabei wird die Pflegesituation besprochen und der Nachweis für die Pflegekasse erstellt.
Ist der Beratungsbesuch Pflicht?
Ja, bei Pflegegeldbezug und Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungsbesuch regelmäßig erforderlich. Die Pflegekasse benötigt einen Nachweis über die Durchführung.
Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen den Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug halbjährlich nachweisen. Pflegegrad 4 und 5 können ihn bei Bedarf zusätzlich vierteljährlich nutzen.
Was passiert beim Termin?
Es wird besprochen, ob die Pflege zu Hause sichergestellt ist, welche Fragen Angehörige haben und welche Unterstützung im Alltag sinnvoll sein kann.
Welche Themen können angesprochen werden?
Je nach Situation können zum Beispiel Pflegehilfsmittel, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegekurse, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder weitere Beratungsangebote besprochen werden.
Wird der Nachweis an die Pflegekasse geschickt?
Ja. Pflegeberatung Nipken erstellt den Nachweis und übermittelt ihn an die Pflegekasse. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Was passiert, wenn der Termin verpasst wird?
Wird der Beratungsbesuch nicht rechtzeitig nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld entzogen werden.
Entstehen Kosten für den Beratungsbesuch?
Für den vorgeschriebenen Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.
Kann der Beratungsbesuch per Video stattfinden?
Die erste Beratung muss zu Hause stattfinden. Danach kann auf Wunsch grundsätzlich jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
In welchen Städten findet die Pflegeberatung statt?
Pflegeberatung Nipken unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige in Mülheim an der Ruhr, Essen, Duisburg und Oberhausen.
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