Pflegeberatung in Mülheim an der Ruhr – nach §37.3 SGB XI
Kurzfristige Beratungsbesuche – persönlich & in Ihrer Nähe
In der Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI geht es darum, die Pflege zu Hause zu sichern und Angehörige zu entlasten.
Meine Checkliste gibt Ihnen einen ersten Einblick, welche Themen wir in der Beratung gemeinsam durchgehen.
+49 177 2447757
Was ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?
Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen – für Sie entstehen keine Ausgaben.
Je nach Pflegegrad gelten folgende Intervalle:
• Pflegegrad 2 & 3: verpflichtende Beratung alle 6 Monate
• Pflegegrad 4 & 5: verpflichtende Beratung alle 6 Monate, zusätzliche Beratungen freiwillig möglich (z. B. im 3-Monats-Rhythmus)
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für die Pflegeberatung etwas bezahlen?
Für gesetzlich Versicherte ist die Pflegeberatung selbstverständlich kostenfrei. Die Abrechnung und die Übermittlung des Beratungsnachweises übernehmen wir direkt mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wenn Sie privatversichert sind (auch beihilfeberechtigt), erhalten Sie von uns eine Rechnung inklusive Nachweis über den Beratungsbesuch. Diese begleichen Sie zunächst selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung (ggf. Beihilfestelle) zur Erstattung ein.
